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Neue Datenschutzbestimmung betrifft auch die Fahrschulen

Das total revidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) ist bereits am 1. September 2023 in Kraft getreten.

Das total revidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sorgen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere werden der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.

Worauf müssen KMU und Einzelfirmen beim neuen Datenschutzgesetz achten?
Per 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Warum es auch Fahrschulen etwas angeht? Weil diese als Unternehmen, auch wenn sie ein Einzelunternehmen sind, die Pflicht haben, mit Daten von Kunden und Besuchern der Webseite mit Bedacht umzugehen. Datenschutz betrifft Ihre gesamte Firma.

KMU und Einzelunternehmer, die personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, müssen in einer Datenschutzerklärung darüber informieren, welche Informationen von Kunden bearbeitet werden, wenn diese Ihre Webseite besuchen. Auch wenn Online-Dienste genutzt werden oder wenn die Fahrschule Dienstleistungen für Kunden erbringt.

Die Massnahmen müssen vermeiden, dass Personendaten verletzt werden. Dies kann unbeabsichtigt oder widerrechtlich geschehen, doch sollten Daten gelöscht oder gar gehackt werden, ist dies ein Verstoss gegen die Datensicherheit.

Bereits das Erfassen von IP-Adressen ist als «Beschaffen von Personendaten» anzusehen. Deshalb ist es unumgänglich, dass Ihre Webseite eine Datenschutzerklärung braucht. Denn kommt ein Besucher auf Ihre Webseite, wird normalerweise automatisch die IP-Adresse erfasst.

Weitere Personendaten sind z. B. Personendaten via eines Kontaktformulars, einer Buchung/Bestellung, einer Anmeldung für Fahrstunden, VKU usw. Bei Daten und Fotos, die Sie für Werbezwecke verwenden (Foto nach bestandener Prüfung), ist die betroffene Person zu informieren, was mit diesen Daten geschieht.

Da drakonische Bussen bis CHF 250 000 angedroht werden, ist eine seriöse Abklärung durch eine Fachperson sicher sehr empfehlenswert.
 

Online-Veröffentlichung: 30.11.2023
Beitrag: Ravaldo Guerrini
Quelle: kmu.admin, admin.ch