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Revision des Berufsbildes Fahrlehrer startet 2022

Ein Meilenstein für die Zukunft der Fahrlehrerausbildung und somit des Fahrlehrerberufs steht kurz vor dem Abschluss. Viele Schritte waren nötig, um dieses Projekt, das offiziell 2018 startete, termingerecht voranzubringen.

Die 2009 in Kraft gesetzte und heute geltende Prüfungsordnung für den Fahrlehrerberuf hat Revisionsbedarf. Die Abschaffung der Vorprüfung (Eignungsabklärung) hat sich aus Sicht von Fachpersonen als falsch erwiesen. Die Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter verfügen heute z. T. nicht über die nötigen Kompetenzen. Zudem fehlt eine unabhängige Instanz zur vorgängigen Eignungsabklärung. Im Weiteren soll die Fachausbildung um bisher fehlende Inhalte wie z. B. betriebswirtschaftliche und unternehmerische Themen (Organisationsfragen, Beratung der Kunden usw.) ergänzt werden, um das Berufsbild Fahrlehrer:in insgesamt aufwerten zu können. Aus Sicht der Fahrlehrerverbände muss es nach der Revision zudem möglich sein, dass die nach altem Recht ausgebildeten Fahrlehrer:innen den Fachausweis erleichtert erwerben können. Zudem müssen die Bedingungen für ausländische Fahrlehrer:innen, die eine Gleichwertigkeit ihrer Fachausweise beantragen können, ebenfalls angepasst werden.

Die Startphase des Projekts
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erteilte 2019 der gemeinsamen Trägerschaft aus SFV und FRE (Fédération Romande des Écoles de Conduite) für das neue Berufsbild grünes Licht für die Revision der Prüfungsordnungen. Zusammen mit Regionalverbänden und Sektionen wurden am 1. Februar 2019 die Arbeiten für ein neues Berufsbild respektive die Revision der Prüfungsordnung an die Hand genommen.

Bildung der Trägerschaft
Auf Basis einer Zusammenarbeitsvereinbarung wurde eine Trägerschaft gebildet. Alle Organisationen der Schweiz, welche ausschliesslich die Interessen der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer vertreten, hatten die Möglichkeit, sich an der Bildung der neuen Trägerschaft für das Berufsbild zu beteiligen. Die Finanzierung des Projekts wurde über Bundessubventionen und Beiträge des Berufsbildungsfonds (BBF) angegangen. Die Grundlagenarbeit hierfür leisteten vier Arbeitsgruppen unter der Federführung von Christian Stäger, die am 17. Mai 2019 die Detailarbeiten aufnahmen. In den Arbeitsgruppen aus aktiven Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern wirkten folgende Personen mit: 

Arbeitsgruppe «Fahrlehrerberuf»
Archinard Simona (FRE GE), Birkhofer Heinz (SMFV), Bovio Yvan (FRE VS), Casale Filippo (FRE VD), Franchini Alvaro (FRE TI), Guerrini Ravaldo (OFV), Haldemann Cornelia (KBAV), Lichtensteiger Dario (ZFV), Praz Grégoire (FRE VS), Schulz Christian (ZFV), Waldi Albin (ASTAG).

Arbeitsgruppe Kat. A
Bachmann Küde (SMFV), Bracher Nicole (KBAV), Praz Grégoire (FRE VS), Stalder Jürg (SMFV), Tobler Urs (ZFV), Unger Walter (KBAV). Arbeitsgruppe Kat. B: Birkhofer Andrea (KBAV), Bovio Yvan (FRE VS), Franchini Alvaro (SFV TI), Groux François (FRE VD), Honegger Stefan (ZFV), Morel Marc (FRE VD), Schlegel Bruno (AVGL), Wintsch Roger (AFV).

Arbeitsgruppe Kat. B
Birkhofer Andrea (KBAV), Bovio Yvan (FRE VS), Franchini Alvaro (SFV TI), Groux François (FRE VD), Honegger Stefan (ZFV), Morel Marc (FRE VD), Schlegel Bruno (AVGL), Wintsch Roger (AFV).

Arbeitsgruppe Kat. C
Althaus Paul (FG LWFL), Casale Filippo (FRE VD), Engi Mario (AVGL), Lanter André (FG LWFL), Plump Christian (SFV SH), Robbiani Claudio (SFV TI), Walther Rudolf (FG LWFL), Wili Judith (FG LWFL).



Im Rahmen von zwei Workshops wurde vorerst eine Übersicht über Handlungskompetenzen für den Fahrlehrerberuf erstellt. Die Handlungskompetenzen von Motorrad- und Lastwagenfahrlehrer:innen sind zusammen mit dem SMFV und der Fachgruppe Lastwagenfahrlehrer der ASTAG präzisiert worden. 
Die Analyse der Tätigkeitsbereiche hat klar gezeigt, dass Fahrlehrer:innen unabhängig von einer eigentlichen Spezialisierung zu einem grossen Teil über dieselben Grundkompetenzen verfügen müssen. Entsprechend scheint für die Zukunft eine gemeinsame Basisausbildung mit anschliessend aufbauender Spezialisierung nach Kategorie sinnvoll. Fahrlehrer:innen müssten demnach nicht mehr zwingend zuerst die Kat. B erwerben, zumal zusätzliche Spezialisierungen immer möglich bleiben. Damit dieser Weg beschritten werden kann, ist der Direktzugang zu allen Kategorien zwingend.

Übersicht über die Handlungskompetenzen
Fahrlehrerin/Fahrlehrer mit Fachrichtungen Personenwagen (B), Motorrad (A), Lastwagen (C) und Gesellschaftswagen (D)



Die Nummerierung ist frei gewählt und gibt keinen Hinweis auf die Wichtigkeit der Kompetenzen. Die auf einzelne Fachrichtungen bezogenen Handlungskompetenzen sind mit den entsprechenden Buchstaben der Kategorien A, B, C und D gekennzeichnet und heben sich farblich ab.



Auf dieser Grundlage werden die Leistungskriterien erarbeitet. Ebenfalls zugestimmt hat die Plenarsitzung der neuen Fahrlehrerkategorie D für Gesellschaftswagen und dem Direktzugang zu allen Kategorien sowie der Ausarbeitung der neuen Eignungsabklärung durch die beiden Partner.
In mehreren Arbeitsgruppen-Sitzungen haben die Vertreter/-innen der Regionalverbände und Sektionen des Schweiz. Fahrlehrer Verbandes SFV und der Fédération Romande des Écoles de Conduite FRE die im Zuge der Revision des Berufsbildes notwendige Revision der Fahrlehrerverordnung FV vorbereitet. Dabei sind grundsätzliche Entscheide gefällt worden.

  • So sollen in Zukunft vier Fahrlehrerbewilligungskategorien geschaffen werden, wobei der Zugang zu jeder dieser Kategorien (Auto-, Motorrad-, Lastwagen- und Busfahrlehrer) mit entsprechendem Fachausweis direkt möglich sein sollen. Somit dürfte die Fahrlehrerkategorie B nicht mehr Grundvoraussetzung für den (bisher späteren) Einstieg in eine der übrigen Kategorien sein.
  • Der Wiedererwerb einer einmal erworbenen Fahrlehrerbewilligung soll für Fahrlehrer/-innen (mit oder ohne Fachausweis) einheitlich geregelt werden. Es wird eine Lösung analog der CZV angestrebt: Für den Wiedererwerb sind die Zulassungsbedingungen und die Weiterbildungspflicht zu erfüllen.
  • Die Verbände befürworten mehrheitlich die Weiterbildungspflicht als Grundlage für den Erhalt der Fahrlehrerbewilligung. Jedoch soll die Umsetzung der Weiterbildung wie Inhalte, Genehmigungsverfahren und Qualitätskontrolle durch die Trägerschaft des Berufsbildes erfolgen und optimiert werden. Beispielsweise soll es nicht mehr möglich sein, mehrmals die gleichen Weiterbildungskurse «abzusitzen».
  • Für die Ausbildungspraktika sollen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche im Grundsatz in der Fahrlehrerverordnung verankert sein müssen.
     

Stand der einzelnen Projektphasen

  • Phase 1: Vorabklärungen; ist abgeschlossen.
  • Phase 2a: Erarbeitung der Übersicht über die Handlungskompetenzen und Phase 2b: Erarbeitung des Qualifikationsprofils (Anforderungsprofil, Leistungskriterien); sind abgeschlossen.
  • Phase 3a: Erarbeitung der Prüfungsordnung; ist abgeschlossen.
  • Phase 3b: Erarbeitung des Konzepts der Eignungsabklärung; ist abgeschlossen.
  • Phase 3c: Überprüfung der Prüfungsordnung und der Wegleitung durch das SBFI; ist ausstehend.


SBFI bremst das Projekt kurz vor Fertigstellung

Prüfungsordnung
Die Rückmeldung des SBFI zur ersten Eingabe der Prüfungsordnung hat gezeigt, dass diese grösstenteils den Vorgaben entspricht. Zu unserem grossen Erstaunen hat das SBFI, zur Eignungsabklärung und zur Anerkennung der Modulanbieter eine ablehnende Haltung eingenommen. Da die Trägerschaft das SBFI von Beginn an transparent über den Wunsch nach einer Eignungsprüfung informiert hat, kann sie die ablehnende Haltung des SBFI insbesondere gegen dieses Vorhaben nicht nachvollziehen. Die Projektsteuerungsgruppe hat daraufhin mit den verantwortlichen Personen beim SBFI ein Gespräch geführt, um diese Punkte zu klären. Zudem erhoffte sich die Projektgruppe vom SBFI das Aufzeigen von Alternativen. Aus dem Gespräch ging hervor, dass das SBFI Verständnis für das Anliegen der Trägerschaft zeigt, der gesetzliche Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) jedoch für die Genehmigung der Prüfungsordnung verbindlich ist.

Ausbildungspraktikum
Das Ausbildungspraktikum soll besser geführt und zeitlich begrenzt werden. Es soll in drei Teile unterteilt werden. 

Der erste Teil des Praktikums (Praxistransfer des theoretischen Wissens) bildet Bestandteil der Basismodule. Der zweite Teil des Praktikums ist in die Fachmodule integriert. Die begleitete Anwendung im Praxisfeld dient dazu, die fachspezifischen Kompetenzen gezielt zu entwickeln und zu festigen, indem die Ressourcen aus den Modulen in die Praxis umgesetzt, verknüpft und angewendet werden. Der Nachweis der absolvierten Lektionen bildet Bestandteil der entsprechenden Modulabschlüsse. Im dritten Teil, der unbegleiteten Anwendung im Praxisfeld, erhalten Kandidierende, welche die Modulzertifikate der entsprechenden Fachrichtung erreicht haben und zur Prüfung zu gelassen werden, eine Praktikumsbewilligung. Die Fristen sind so geplant, dass diese Phase maximal 3 Monate dauert. 
Somit werden die Praktika künftig auf diese 3 Monate beschränkt und hängen dann direkt vom Erfüllen der Zulassungsbedingungen zur Prüfung ab. Kandidierende können sie sich selbständig auf die Prüfung vorbereiten und ihre Kompetenzen festigen. Auch können sie so Fahrschüler für die Prüfung suchen und auf einen Mindeststand ausbilden. Kandidierende mit Bewilligung für das selbständige Erteilen von Fahrunterricht bieten keine Dienstleitungen auf dem Markt an und betreiben hierfür auch keine Werbung. Die Details hierfür werden noch fertig ausgearbeitet und dann in die Dokumente integriert.

Anpassung Fahrlehrerverordnung 
Die Anpassungen sehen insbesondere vor, dass die vier Fachrichtungen Autofahrlehrer:in, Motorradfahrlehrer:in, Lastwagenfahrlehrer:in und Busfahrlehrer:in direkt erreicht werden können. Somit wäre die Fahrlehrerbewilligung Kat. B nicht mehr Voraussetzung für die übrigen Kategorien. Der Zeitplan sieht grob vor, dass die Konsultation in der 1. Jahreshälfte 2022 durchgeführt und der Bundesratsbeschluss in der 2. Jahreshälfte 2022 erwartet werden kann.

Lesen Sie das Interview von Christian Säger, Projektleiter Revision Berufsbild Fahrlehrer/in
 


Online-Veröffentlichung: 11.03.2022
Beitrag: Ravaldo Guerrini
Quellen: Projektgruppenbericht SFV / FL-Magazin 1/2022
Bilder: Ravaldo Guerrini / Projektgruppe SFV

 

 

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