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BFU warnt vor zu lockerem Umgang mit Verkehrssündern

Die Verkehrskommission hat über die Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG-Revision) beraten. Die BFU warnte dabei vor zwei Punkten: Der Bundesrat schiebt die obligatorischen Nachschulungskurse für Verkehrsdelinquentinnen und Verkehrsdelinquenten weiterhin auf die lange Bank. Bei den finanziellen Konsequenzen von Verkehrsdelikten sieht der Bundesrat zudem eine Lockerung vor. Beides würde die Verkehrssicherheit schwächen.

Die Botschaft des Bundesrats ans Parlament enthält Massnahmen, die der Verkehrssicherheit nützen – etwa eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche –, aber auch zwei Punkte, welche die Schweizer Strassen unsicherer machen würden.

Obligatorische Nachschulung endlich einführen
Erstens will der Bundesrat die Einführung der obligatorischen Nachschulungskurse für Personen, denen der Führerausweis für mindestens sechs Monate entzogen wurde, weiterhin verschieben. Das Parlament hatte eine solche obligatorische Nachschulung bereits 2012 beschlossen. Bis heute hat der Bundesrat diese Massnahme allerdings nicht in Kraft gesetzt – auch im neuen Gesetzesentwurf fehlt sie.

Aus Sicht der BFU sprechen wichtige Gründe dafür, die obligatorische Nachschulung jetzt mit der SVG-Revision einzuführen: In Nachschulungskursen erarbeiten Verkehrsdelinquenten persönliche Lösungen und Strategien, um zukünftig sicher und regelkonform zu fahren. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Rückfallquote sinkt, sofern die Kurse bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Mit der Einführung könnte der Bund zeigen, dass er nicht nur sanktioniert, sondern Verkehrsdelinquentinnen und Verkehrsdelinquenten auch dabei unterstützen will, ihr Fahrverhalten zu verbessern.

Abklärungen der BFU haben gezeigt, dass die obligatorische Nachschulung in der Schweiz umsetzbar ist: Es gibt genügend Kursleitende, und die Kurse zeigen auch bei kurzer Entzugsdauer die erwünschte Wirkung. Dass dies auch bei einer Pflichtteilnahme der Fall wäre, zeigen Evaluationen zum Beispiel aus Österreich. Da die Kosten zulasten der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer gehen würden, könnten die Strassenverkehrsämter damit die notwendigen Ressourcen bereitstellen, um die Kursadministration zu bewältigen.

Rückgriffspflicht der Versicherer beibehalten
Zweitens will der Bundesrat im Rahmen der SVG-Revision die Rückgriffspflicht der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer bei Schäden, die durch Fahren in fahrunfähigem Zustand oder Rasen verursacht wurden, in ein Rückgriffsrecht umwandeln. Dieser Schritt wäre ein falsches Signal für Verkehrsdelinquentinnen und Verkehrsdelinquenten. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen sind nach wie vor zentrale Risikofaktoren im Strassenverkehr, denen es gezielt entgegenzuwirken gilt. Die BFU spricht sich klar dagegen aus, dass die heutige Rückgriffspflicht der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer in ein blosses Rückgriffsrecht umgewandelt wird. Wer bei einem grobfahrlässig verursachten Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden nicht mit finanziellen Konsequenzen rechnen muss – weil sie oder er solches Verhalten sogar mitversichern kann –, verhält sich im Strassenverkehr unter Umständen noch riskanter und gleichgültiger.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, die jährliche Anzahl Todesopfer im Strassenverkehr bis 2030 auf unter 100 zu reduzieren, jene der Schwerverletzten auf unter 2500 – aktuell sind es durchschnittlich 219 Verkehrstote und 3749 Schwerverletzte pro Jahr. Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn der Bund die SVG-Revision dazu nutzt, die richtigen Weichen für die Verkehrssicherheit zu stellen.

 

Beitrag/Quelle: bfu
Bilder: Adobe Stock